der große “angst- macher“
vrv 2015

UMFANGREICH.
Das ist wahrscheinlich das Wort, das die VRV 2015 am besten beschreibt. Es wird mit Begrifflichkeiten wie Eröffnungsbilanz, Vermögensrechnung, Ergebnisrechnung, Finanzierungsrechnung, doppelte Buchhaltung, Periodenabgrenzung, Bewertungen, Rückstellungen um sich geworfen. Man hat das Gefühl, dass ALLES anders wird und es tun sich eine Vielzahl an Fragestellungen auf. Oft ist man damit überfordert, zu erkennen, welche Arbeitsschritte in der Umsetzung notwendig werden, oder was überhaupt auf einen zukommt.

Die wichtigste Frage von allen – Wer hilft mir?

Zumindest die letzte Frage können wir gleich hier und jetzt beantworten.

Die Comm-Unity bringt geballte Erfahrung in der Umstellung der kameralen Haushaltsführung auf eine doppische Buchführung und gibt diese in weiterer Folge an Sie weiter. Wussten Sie eigentlich, dass es jetzt schon möglich ist, in GeOrg nach Vorgaben der VRV 2015 zu arbeiten?

Sehen wir uns vielleicht kurz an einigen Fallbeispielen an, wie genau die VRV wirksam wird und vor allem, wie GeOrg Sie und Ihre Gemeinde dabei unterstützen kann.

Laut VRV gibt es jetzt drei Rechenwerke und verschiedene Abhängigkeiten zwischen ihnen – Ergebnis-, Finanzierungs-, und Vermögenshaushalt. Ergebnis- und Finanzierungsrechnung liefern eine dynamische Betrachtung eines Zeitraums, einerseits über Erträge und Aufwendungen, andererseits über Einzahlungen und Auszahlungen. Der Unterschied zwischen den beiden Begrifflichkeiten wird relativ schnell klar, wenn man sich ein kleines Fallbeispiel ansieht. Ihre Gemeinde schreibt zum Beispiel quartalsmäßig Gemeindeabgaben vor. Genau zum Zeitpunkt ebendieser Vorschreibung wird die Gemeindeabgabe zum Ertrag. Der Ertrag wird allerdings erst dann zur Einzahlung, sobald die Gemeindeabgaben auf das Bankkonto der Gemeinde entrichtet werden.

Genauso verhält es sich auch bei Aufwand und Auszahlung. Zum Beispiel wird Büromaterial eingekauft. In diesem Moment entsteht ein Aufwand. Allerdings wird beispielsweise das Büromaterial aufgrund der Zahlungskonditionen erst nach 30 Tagen bezahlt. Erst dann wird der Aufwand zur Auszahlung.

Weiters wird unterschieden zwischen finanzierungswirksamen und nicht finanzierungswirksamen Aufwendungen und Erträgen. Finanzierungswirksam bedeutet, dass es zu einem Mittelzufluss führt, zum Beispiel der Ertrag aus Abgaben. Finanzierungsunwirksam hingegen bedeutet, dass es weder zu einem Mittelabfluss noch zu einem Mittelzufluss führt. Das wären zum Beispiel Abschreibungen oder Aufwendungen aus der Wertberichtigung von Forderungen. Es kann auch zu finanzierungsunwirksamen Erträgen kommen, wenn zum Beispiel eine nicht in Anspruch genommene Rückstellung aufgelöst wird.

Die Vermögensrechnung hingegen bezieht sich nicht auf einen Zeitraum, sondern stellt den Wert der Vermögenswerte (Grundstücke, Gebäude, Maschinen, etc.) zu einem Zeitpunkt (31.12.) dar.

Als kleines Beispiel – eine Gemeinde baut eine Halle für das Einstellen der Gerätschaften für ihre Gemeinde. Die Baukosten der Halle betragen €100.000,00. Es wird beabsichtigt, die Halle 20 Jahre zu nutzen. Wie wird dieser Sachverhalt dargestellt und was sind jetzt die finanzierungsunwirksamen Aufwendungen?

GeOrg wird in der Umstellung deshalb so wertvoll für die Gemeindeverwaltung, weil diese gesamte Themenstellung vollautomatisch erledigt wird. Sogar MVAG-Gruppen, die besagen, wofür Sie Ihre Geldmittel einsetzen (Mittelverwendung) sowie woher ihre Geldmittel kommen (Mittelaufbringung), sind bereits vollständig integriert, sodass Sie sich darüber keine Gedanken mehr machen müssen.

Ein weiterer kritischer Punkt für die Kommunalverwaltung wird die Erstbewertung. Vor allem die Straßenbewertung ist hier ein heikles Thema, weil sie großen Einfluss auf das Gesamtvermögen hat. Mit diesem Tool wird eine deutliche Arbeitserleichterung und ein erheblicher Mehrwert in Hinblick auf die Erstbewertung der Straßenbauten geschaffen. Die Benutzeroberfläche ist leicht verständlich. GeOrg kann alle Daten aus dem ICM-Vermögenstool VRV-konform übernehmen.

Der Vorteil von GeOrg gegenüber anderen Marktteilnehmern ist der, dass die von der VRV vorgegebenen Haushalte keine neuen Funktionalitäten darstellen. Das System ist weltweit bekannt und erprobt. Mit GeOrg haben Sie also einen elektronischen Partner an der Seite, bei dem Sie sich sicher sein können, dass alle Anforderungen erfüllt werden, die die VRV 2015 an die Gemeindeverwaltung stellt und zwar korrekt, einwandfrei und zuverlässig. Außerdem müssen Sie nicht bis zum Stichtag warten, um diese Funktionalität nutzen zu können. Sie sind schon seit jeher ein elementarer Bestandteil des GeOrg.

Die Kompetenz und Erfahrung unserer MitarbeiterInnen garantiert für Sie die optimale Unterstützung bei der Umstellung. Der Bogen der Dienstleistung spannt sich dabei von der organisatorischen Begleitung, der Hardwaremiete über die fachliche Ausbildung in unserer Academy bis hin zum e-Learning und der fachlichen Unterstützung vor Ort bei allen Themen rund um die VRV 2015 und der Anwendung des GeOrg.

Mit GeOrg stellen wir Ihnen nicht nur ein System für die zukünftigen Herausforderungen zur Verfügung, sondern bieten Ihnen auch die Plattform für alle Ihre Tätigkeiten an. Ihre Gemeinde erhält ein modular aufgebautes Steuerungs- und Verwaltungssystem für nachhaltiges Wirtschaften. Integrierte digitale Prozesse vereinfachen Abläufe, geben Sicherheit und bieten Ihnen und Ihren BürgerInnen die Möglichkeit, jederzeit mit ihrer Gemeinde aktiv in Dialog zu treten. Ebenso ermöglicht es Ihnen, überall die wesentlichen Informationen ihrer Gemeinde online abrufen zu können.