Oktober
2018

VRV 2015 – doppelte kommunale Buchführung

Frage einer steirischen Gemeinde:
Die Gemeinden müssen die VRV 2015 bekanntlich ab dem Jahr 2020 anwenden.
Welche Auswirkungen und Veränderungen zieht das mit sich?

Antwort vom eGovernment Experten Raimund Hartbauer:
Die doppelte kommunale Buchführung (VRV 2015) ist eine Kombination aus der bestehenden Kameralistik und der doppelten Buchführung. Die Kameralistik beruht auf der Abbildung von Zahlungsströmen. Die doppelte Buchführung hingegen zeigt das Vermögen und die Schulden sowie den Ressourcenverbrauch der Organisation. Hierzu müssen z. B. folgende Dinge für den Ressourcenverbrauch dargestellt werden:
1.) Anlagevermögen: Darstellung der Wertminderung des Vermögens über die Nutzungsdauer (Abschreibung).
2.) Vorräte: Abgrenzung von Vorräten um den Verbrauch im richtigen Finanzjahr darzustellen.
3.) Personalrückstellungen: Laufende jährliche Antizipation von Geldverpflichtungen gegenüber Dienstnehmern.
Durch die Kombination der beiden Buchhaltungssysteme eröffnen sich damit neue, verbesserte Möglichkeiten für die Steuerung der Gemeinde.

Frage der Gemeinde:
Es gibt unterschiedliche Software-Produkte am Markt. Warum ist hier gerade GeOrg das richtige Produkt?

Antwort vom eGovernment Experten:
Produkte auf Basis der derzeitigen kameralen Buchung werden Nebenaufzeichnungen führen müssen, um die gesetzlichen Vorgaben der VRV 2015 erstellen zu können. Die Anforderungen der VRV 2015 bestätigen die Entscheidung als Basis für die kommunale Buchführung in GeOrg auf ein doppisches System gewechselt zu haben. So ist es in GeOrg möglich, dass die Auswirkung eines Anlagenkaufs vom Erwerb bis zum Ausscheiden in allen 3 Rechnungen (Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung) einfach nachvollzogen werden kann. Die Erfassung von Geschäftsfällen – wie im System GeOrg implementiert – bedeutet keine wesentliche Änderung für die Anwender. Alle Mitarbeiter in den GeOrg Gemeinden arbeiten schon seit nunmehr 4 Jahren erfolgreich mit dem digitalen Städte- und Gemeinde-Organisator.

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